Stellungnahme zum Beschluss des Deutschen Bundestages

vom 10.02.2011
„60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen –
Aussöhnung vollenden“

Der am 10.02.2011 im Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP angenommene Antrag „60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden“ stellt unseres Erachtens keine Lösung der Frage dar, wie an Flucht und Vertreibung vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg zu gedenken sei.

Er kann entgegen seiner Absicht nicht einmal als ein Zeichen der Versöhnung betrachtet werden, knüpft er doch entscheidend an die Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5. August 1950 an.

Diese Charta ist keineswegs ein „wesentlicher Meilenstein auf dem Weg zur Aussöhnung“, sondern lediglich ein durch die Zeit des Kalten Krieges geprägtes Dokument, über welches die Entwicklung glücklicherweise längst hinweggegangen ist.

An keiner Stelle ist in der Charta von Versöhnung die Rede. Stattdessen wird ein national verengter Opferstatus reklamiert, seien doch die deutschen Heimatvertriebenen die „vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen“.

Mit keinem Wort erwähnt die Charta die Massenmorde und Vertreibungen  durch Deutsche während des Zweiten Weltkrieges und die im Generalplan Ost für die Zeit nach dem „Endsieg“ beabsichtigte millionenfache Vertreibung und Vernichtung „slawischer Untermenschen“. Der in der Charta feierlich zelebrierte „Verzicht auf Rache“ wirkt geradezu grotesk, setzte er doch einen Anspruch auf Rache voraus.

Schon deshalb sollte die Bundesregierung dem Anliegen des Beschlusses des Bundestages, den 5. August, den Jahrestag der Verkündung der Charta, in den Rang eines „bundesweiten Gedenktages für die Opfer der Vertreibung“ zu erheben, nicht nachgeben.

Mit Prof. Ruchniewicz, dem Direktor des Willy-Brandt-Zentrums an der Universität Wroclaw, sind wir erstaunt darüber, wie Abgeordnete des Bundestages die Charta noch 60 Jahre nach ihrer Verkündung so einseitig und reflexionslos betrachten können. Viele deutsche Heimatvertriebene haben sich Verdienste um die Aussöhnung mit Polen erworben und Kontakte und Freundschaften zu oft ebenfalls vertriebenen polnischen Bürgern jenseits der Grenze geknüpft.  Die deutschen Heimatvertriebenen haben es nicht verdient, mit der Charta heute noch identifiziert zu werden.

 

Dresden, den 22.02.2011

Für den Vorstand der DPG Sachsen:

 

Wolfgang Howald       Mario Schmidt
Präsident                    Vizepräsident

Deutsch-Polnische Gesellschaft Sachsen - Gesellschaft für Sächsisch-Polnische Zusammenarbeit e.V. | Träger des Deutsch-Polnischen Preises 2001